
Noch mehr Überwachung im Transparenzregister

Köln [ENA] Noch mehr Überwachung - Vom Transparenzregister zum Vermögensregister Zum 01.08.2021 wurden neue Regelungen zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) eingeführt. Damit sollen die Eigentümer und sonstigen wirtschaftlich Berechtigten, alle direkten und indirekten Gesellschafter.
Daten offengelegt werden,betroffen sind juristische Personen wie AG, GmbH, KGaA, SE, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft,Partnerschaft, Stiftungen, Vereine, ebenso eingetragene Personengesellschaften wie die OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG),Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur oder Funktion entsprechen.Es ist eine der folgenschwersten Veränderungen im Gesellschaftsrecht.Letztendlich sollen alle EU-Staaten solch ein Transparenz-Register einführen und miteinander vernetzt werden.Diese Daten werden - mit wenigen Einschränkungen,für jeden einsehbar sein.Was eigentlich im Widerspruch zur DSGV steht.
Meldefristen - Es gelten in 2022 folgende Meldefristen: Bis 31.03.2022: AG, SE, KGaA Bis 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, PartnG Bis 31.12.2022: OHG, KG und alle anderen Unternehmungen Die genannten Meldefristen sind strikt einzuhalten: Obwohl eine Fristverletzung als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, drohen empfindliche Strafen bis zu 150.000 Euro, bei großen Konzernen können es auch Millionen sein. Schlimmer noch: Das Mittelalter kannte die erniedrigende Strafe des Prangers. Dabei wurden Delinquenten öffentlich aus- und bloßgestellt. Im 21. Jahrhundert wird er wieder eingeführt - der Zeit entsprechend in digitaler Form.
Demnach werden rechtskräftige Bußgeldbescheide, die über der Batatellgrenze von 200 Euro liegen auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht. Und zwar 5 Jahre lang. Über Suchmaschinen kann das jeder einsehen. Durchaus kann die Reputation durchaus beeinträchtigen. Wie und wo Meldung machen? Wirtschaftlich Berechtigte mit Bezug zu Deutschland müssen sich auf der offiziellen Plattform Transparenzregister.de registrieren und dann die Eintragungen vornehmen. Übrigens müssen auch ausländische Unternehmen wirtschaftliche Berechtigte melden, wenn Eigentum an einer Gesellschaft oder Grundeigentum in Deutschland vorhanden ist.
Vom Transparenzregister zum Vermögensregister Die EU-weite Verwirklichung des Transparenzregisters wird der EU-Kommission auch die Arbeit erleichtern, das geplante Vermögensregister in der Europäischen Union einzuführen. Vor kurzem wurde zwar erst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, aber das Transparenzregister macht ja die Vorarbeit und kann als Blaupause für das Vermögensregister dienen - was letztendlich dazu führen wird, dass die EU-Bürger effizienter mit Steuern und Angaben belastet werden können.